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Informationen zur Umsatzsteuer 2010



Zum 01. Januar 2010 werden neue EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, die zu Änderungen im deutschen Umsatzsteuergesetz führen. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um:

·         Neudefinition der Leistungsorte für sonstige Leistungen

·         Zusätzliche Aufzeichnungspflichten

·         Zusätzliche Meldepflichten

 

Um Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, hat Amadeus Germany Änderungen in den folgenden Produkten und Masken vorgenommen:

 

KD-Maske

Kennzeichnen Sie Ihre Kunden als Privat- oder Firmenkunden (In- oder Ausland) und erfassen Sie für Ihre ausländischen Firmenkunden die Umsatzsteuer-ID-Nummern.

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VERK-Maske

Für ausländische Firmenkunden werden zukünftig Rechnungen für Serviceentgelte ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Im Fall von EU-Firmenkunden ist die Angabe der Umsatzsteuer-ID-Nummer dieser Kunden erforderlich.

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Amadeus Transaction Fee Administrator

Legen Sie für Ihre ausländischen Firmenkunden (EU- und Non-EU-Customers) Entgelttabellen mit Nettobeträgen an und speichern diese „ohne“ Mehrwertsteuer.

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Amadeus Special Fee Calculator

Erfassen Sie die RM*FEE Remarks für Ihre ausländischen Firmenkunden (EU- und Non-EU-Customers) in den jeweiligen Customer Profiles mit Nettobasis.

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Ermäßigter MwSt.-Satz bei Beherbergungsleistungen

Änderungen im Umsatzsteuergesetz ergeben sich zusätzlich aufgrund einer Vergünstigung im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Dem Gesetzesentwurf hat der Bundesrat am 18.12.2009 zugestimmt. Neben einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen ist danach ab dem 1.1.2010 bei der „Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält“ der reduzierte Steuersatz von 7% anzuwenden. Zu beachten ist, dass diese Vergünstigung nur für Leistungen gilt, die unmittelbar der Beherbergung dienen, so dass z.B. Frühstücksleistungen weiterhin dem vollen MwSt.-Satz von 19% unterliegen.

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FAQs