GDPdU
Die PMS Version 7.1.0 ist GDPdU* geprüft
Seit dem 1. Januar 2002 ist der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen. Das heißt neben den regulären Unterlagen in Papierform können digitale Unterlagen verlangt werden.
Die sogenannten *Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) beinhalten Anwendungsregelungen zur Umsetzung des Rechts auf Datenzugriff. In unserem Benutzerleitfaden "Archivierung steuerrelevanter Daten im Amadeus Hotel Front Office" zeigen wir Ihnen, wie Sie diesen Regelungen gerecht werden. Fordern Sie den Leitfaden direkt in unserem Customer Service Centre unter hotline@amadeus-hospitality.de an.
Wir haben uns von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte im Detail auf die Erfüllung dieser Anforderungen prüfen lassen. Lesen Sie in unserem Prüfungsbericht nach, wie das Archivierungsprogramm der Anwendung Hotel Front Office (Version 7.1.0B) den Anforderungen der GDPdU gerecht wird und wie wir die elektronische Auswertbarkeit der Archivdaten sicherstellen.
Fordern Sie den Prüfungsbericht direkt hier an. Der Bericht wird Ihnen dann in Kürze zugeschickt.
Eine umfassende Beratung und Unterstützung bietet unser Service Centre selbstverständlich allen Kunden, die noch nicht mit der Version 7.1.0 arbeiten.
Weitere Informationen zum Thema GDPdU finden Sie hier.




