Kundeninformation vom 26. September 2008
Aktuelle Information zum Lufthansa-Vorzugspreisentgelt
Sehr geehrte Kunden,
wie Sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, hat das Landgericht Hamburg eine Zwischenentscheidung zum Thema Lufthansa-Vorzugspreisentgelt getroffen. Amadeus hat eine einstweilige Verfügung bei Gericht eingereicht, um zu verhindern, dass Lufthansa einen Aufschlag verlangen darf, der aus unserer Sicht Amadeus Reisebüro-Kunden diskriminiert.
Das Gericht hat am 26. September 2008 entschieden, dieser einstweiligen Verfügung nicht stattzugeben, sodass Lufthansa Sie bis auf Weiteres mit einem Aufschlag belasten kann. Amadeus beabsichtigt, Berufung einzulegen, sobald die Urteilsgründe für diese vorläufige Entscheidung geprüft sind.
Wir möchten Ihnen selbstverständlich versichern, dass es unser Ziel ist, eine angemessene Lösung für unsere Reisebüro-Kunden und für die Reisenden zu erreichen. Wir bleiben dieser Zielsetzung in jedem Fall verpflichtet.
Für Ihre Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei Amadeus jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Taubmann i. V. Dominik Wischermann
General Manager Head of Sales
Amadeus Germany GmbH




